KI-Verordnung (AI Act)
Die EU AI Act ist das erste umfassende Regelwerk zur Regulierung künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Sie legt verbindliche Anforderungen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen fest und verfolgt das Ziel, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit, Transparenz und Grundrechte zu schützen.
Zentral ist der risikobasierte Ansatz der Verordnung. KI-Systeme werden in verschiedene Risikoklassen eingeteilt – von minimalem bis hin zu hohem oder unzulässigem Risiko. Besonders streng reguliert sind Hochrisiko-Anwendungen, etwa in den Bereichen Personalentscheidungen, kritische Infrastruktur oder medizinische Diagnostik.
Wichtige Themen der KI-Verordnung sind unter anderem Transparenzpflichten, Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht sowie Cybersicherheit. Auch generative KI-Systeme unterliegen speziellen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten, insbesondere wenn Inhalte automatisiert erstellt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: KI darf weiterhin eingesetzt werden, jedoch nur unter klar definierten Compliance-Vorgaben. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
Die KI-Verordnung macht damit deutlich, dass der verantwortungsvolle Umgang mit künstlicher Intelligenz künftig ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung ist.i.

